SCHIESSPFLICHT / OBLIGATORISCHES PROGRAMM 2020

Korpskommandant Thomas Süssli hat entschieden, dass die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee sistiert wird. Diese müssen das Programm nicht zwingend schiessen, sie dürfen aber freiwillig daran teilnehmen. Folgerichtig entfallen in diesem Jahr auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.

Dem Schweizer Schiesssportverband ist es ein grosses Anliegen, der Schweizer Armee, dem Kommando Ausbildung sowie der Organisationseinheit Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten für die gute Zusammenarbeit und die Berücksichtigung der Anliegen des SSV zu danken. Gemeinsam konnten tragfähige Lösungen entwickelt werden, die für den Fortbestand des Schweizer Schiesssports in dieser aussergewöhnlichen und schwierigen Situation von grösster Bedeutung sind.

Der Schweizer Schiesssportverband wünscht allen Schützinnen und Schützen sowie allen dem Schiesssport und dem Schützenwesen nahe stehenden Personen beste Gesundheit und die nötige Gelassenheit in dieser für die Schweiz noch nie dagewesenen Lage.

Herzlichen Dank für die Kenntnisnahme und freundliche
GrüsseLuca Filippini
Präsident Schweizer Schiesssportverband

Quelle:
Schweizer Schiesssport Verband
https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2020/03_maerz/schiesswesen-ausser-dienst/

Eidgenössisches Departement VBS