Schiessplatz Witen – Schützengesellschaft Goldach
Warnerdienst:
Der abtretende Schütze warnt dem Nachfolgenden.
Teilnehmer:
Es sind nur Schützen von Vereinen des Martiniverbandes Obersee zugelassen.
Versicherung:
Alle Schützen und Funktionäre sind bei der USS nach deren Bestimmungen versichert. Jede weitere Haftung wird abgelehnt.
Allgemeines:
Anstände werden endgültig vom Veranstalter erledigt. Für alle in diesem Schiessplan nicht aufgeführten Bestimmungen gelten die Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS).
Goldach, im Oktober 2018
Schützengesellschaft Goldach
Bruno Hauser Ehrenpräsident/
Josef Frei Aktuar